Regeln auf der Wiese

Regeln für ein entspanntes Miteinander

Die nachstehenden Regeln gelten für alle Nutzenden und sollen gewährleisten, dass sich Hunde wie Menschen entspannen und die Vierbeiner den Freilauf auf der eingezäunten Wiese sicher geniessen können.

Verstösse gegen diese Regeln können mit Platzverbot geahndet werden.

gültig seit August 2023

Generelles

  • Die Hundewiese steht ausschliesslich Mitgliedern des Vereins zur Verfügung.
    Ausnahme: Zu den Kursen der Hundeschule sind auch Nichtmitglieder zugelassen.
  • Mitglieder dürfen neben den Hunden und Menschen aus dem gleichen Haushalt maximal einen weiteren Hund sowie zwei Begleitpersonen mit auf die Wiese bringen.
  • Nicht-Mitglieder haben nur in Begleitung eines Mitglieds Zutritt zur Hundewiese.
  • Wer als letzter die Hundewiese verlässt, verschliesst das Eingangstor mit dem Schloss.

Öffnungszeiten

         Montag bis Samstag
         07:00 bis 22:00 Uhr

Sperrzeiten

         Sonntag und allgemeine Feiertage Schweiz
         sowie während den Kurszeiten der Hundeschule

Haftung und Sicherheit

  • Nutzende haften bei Unfällen/Schäden an Menschen, Hunden sowie bei Sachbeschädigungen. Beschädigungen an den Einrichtungen sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
  • Der Verein als Mieterin wie auch die Besitzerin der Wiese lehnen jede Haftung ab.
  • Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre haben nur Zutritt in Begleitung einer volljährigen Person.
  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung (mit Hunde-Einschluss) ist obligatorisch.
  • Bei Hunden werden die empfohlenen Impfungen vorausgesetzt, um Ansteckungen vorzubeugen.
  • Läufige Hündinnen dürfen die Hundewiese nicht besuchen.

Parkplätze

  • Es sind die Parkplätze beim Schiessstand Blossegg zu nutzen. Die Hunde werden zu Fuss und angeleint zur Hundewiese und wieder zurückgeführt. Hundekot ist aufzunehmen.
  • Die Spissenstrasse darf ab dem Parkplatz nicht befahren werden.

Sauberkeit

  • Hundekot muss sofort aufgenommen und im Robidog ausserhalb der Hundewiese entsorgt werden.
  • Sonstige Abfälle sind im Metall-Abfalleimer zu entsorgen. Grundsätzlich gilt: Was man mitbringt, nimmt man wieder mit nach Hause.

Verhalten

  • Wenn bereits Hunde auf der Wiese sind, bitte vor dem Eintreten mit den Haltern kurz Kontakt aufnehmen, damit diese ihre Hunde abrufen oder kurz anleinen können. So warten hinter dem inneren Tor nicht bereits aufgeregte Hunde und die erste Begegnung kann entspannt und konfliktfrei erfolgen.
  • Freilaufzone: Auf der Hundewiese sollen die Hunde prinzipiell nicht angeleint sein.
  • Aufsichtspflicht: Nutzende sind selbst verantwortlich, dass ihr Hund sich angemessen verhält. Es dürfen nur so viele Hunde von einer Person betreut werden, wie diese unter Kontrolle zu halten vermag.
  • Kämpfe, Mobbing und unausgeglichene Spiele müssen von den jeweiligen Hundehaltenden unterbrochen werden. Dasselbe gilt für Dauerbellen, aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft.
  • Raufer und Beisser können bei wiederholtem Fehlverhalten mit Platzverbot belegt werden.
  • Buddeln ist auf dem gesamten Gelände zu unterbinden. (Stolpergefahr)
  • Mitgebrachtes Hundespielzeug ist nur in sicheren Situationen und unter Aufsicht erlaubt.